Das Entgelt für unsere Tätigkeit richtet sich nach der uns übertragenen Aufgabe. Wenn wir keine andere Vereinbarung miteinander treffen, hat der Gesetzgeber in der Steuerberatergebührenverordnung die Kosten unserer Tätigkeit geregelt.
Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen eines Steuerberaters auf dem Gebiet der Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten richtet sich nach der vom Bundesministerium der Finanzen erlassenen Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBGebV).